Beantwortet ein Versicherungsnehmer beim Vertragsschluss Fragen zum Gesundheitszustand bewusst wahrheitswidrig, kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten. Das hat das OLG Braunschweig entschieden (Az. 11 U 15/19).
Source: DATEV
Beantwortet ein Versicherungsnehmer beim Vertragsschluss Fragen zum Gesundheitszustand bewusst wahrheitswidrig, kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten. Das hat das OLG Braunschweig entschieden (Az. 11 U 15/19).
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