+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Wer sich mit zahlreichen anderen Prüflingen über eine Messenger-Chat-Gruppe während der gesamten Bearbeitungszeit einer Online-Prüfung intensiv austauscht, kann dafür wegen schwerwiegender Täuschung exmatrikuliert werden. So entschied das VG Berlin (Az. 12 K 52/22).
Source: DATEV