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Der EuGH präzisiert die Regeln für die gerichtliche Zuständigkeit im Falle eines grenzüberschreitenden Rechtsstreits zwischen einem Gewerbetreibenden, an den die Forderung einer Geschädigten eines Verkehrsunfalls gegen ein Versicherungsunternehmen abgetreten wurde, und diesem Unternehmen (Rs. C-913/19).
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