Der EuGH nahm Stellung zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Scheidungsantrag. Der Gerichtshof präzisierte Sinngehalt und Tragweite des Begriffs „gewöhnlicher Aufenthalt“ eines Ehegatten (Rs. C-289/20).
Source: DATEV
Der EuGH nahm Stellung zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Scheidungsantrag. Der Gerichtshof präzisierte Sinngehalt und Tragweite des Begriffs „gewöhnlicher Aufenthalt“ eines Ehegatten (Rs. C-289/20).
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