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Der EuGH hebt das Urteil des EuG über die teilweise Nichtigerklärung der Verordnung der Kommission zur Festsetzung von Emissionsgrenzwerten für die Prüfungen im tatsächlichen Fahrbetrieb von leichten Neufahrzeugen auf (Rs. C-177/19 P und C-179/19 P).
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