Mit seinem Urteil zur Zulässigkeit von Beteiligungsverboten bei Anwaltskanzleien im Falle der Beteiligung reiner Investoren durch den deutschen Gesetzgeber, stärkt der EuGH die Unabhängigkeit von Kanzleien (Rs. C-295/23). Dazu nahm der DStV Stellung.
Source: DATEV
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