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Das BVerwG holt eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu den Fragen ein, ob ein Insolvenzverwalter für ein vor dem Insolvenzverfahren eingestelltes emissionshandelspflichtiges Luftfahrtunternehmen abgabe- und sanktionspflichtig ist (Az. 10 C 4.24).
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