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Die Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 sieht in Art. 8 vor, dass Unternehmen, die nach CSR-Richtlinie 2014/95/EU verpflichtet sind, eine nichtfinanzielle Erklärung abzugeben, Angaben zum Anteil ihrer nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten machen müssen. Die EU-Kommission legt bis 01.06.2021 einen delegierten Rechtsakt vor, in dem der Inhalt und die Darstellung der offenzulegenden Angaben, einschließlich der Methode näher erläutert wird.
Source: DATEV