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Das deutsche Vertragsrecht soll künftig auch Verbraucherverträge über digitale Inhalte erfassen. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen vorgelegt (19/27653).
Source: DATEV