+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Die EU-Kommission hat beschlossen, den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Wirtschaft in der Corona-Pandemie bis zum 31.12.2021 zu verlängern und den Anwendungsbereich auszuweiten.
Source: DATEV