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Der DStV berichtet, dass der europäische Ministerrat am 08.11.2016 die Erweiterung der EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen hat. Kernpunkt sei der automatische Informationsaustausch über den wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen. Die erweiterte Richtlinie sei nach Inkrafttreten ab 01.01.2018 durch die Mitgliedsstaaten verbindlich anzuwenden.
Source: DATEV STeuer