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Der DStV regt an, die umsatzsteuerlich ermäßigte Besteuerung bestimmter Druckerzeugnisse nicht um elektronische Bücher, Zeitungen oder Zeitschriften auszuweiten. Stattdessen sollten sämtliche Bücher und ähnliche Produkte dem umsatzsteuerlichen Regelsteuersatz unterworfen werden. Im Gegenzug sollte dieser abgesenkt werden.
Source: DATEV STeuer