Die EU-Kommission fordert Frankreich auf, einem Urteil des EuGH (Rs. C-310/09) in vollem Umfang nachzukommen. Der Rechtsstreit betrifft die Erstattung der in Frankreich gezahlten Steuerbeträge von Gesellschaften mit Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten der EU.
Source: DATEV STeuer
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