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In erster Lesung hat der Bundestag am 23.03.2017 einen Gesetzentwurf (18/11555) beraten, den die Bundesregierung zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen eingebracht hat.
Source: DATEV STeuer