Gilt eine Erwerbsunfähigkeitsrente mit Auszahlung als Kranken- bzw. Übergangsgeld gemäß § 107 SGB X als erfüllt, führt bereits diese Auszahlung zu einem Zufluss der Rente. So entschied das FG Münster (Az. 5 K 1620/14 E).
Source: DATEV STeuer
Gilt eine Erwerbsunfähigkeitsrente mit Auszahlung als Kranken- bzw. Übergangsgeld gemäß § 107 SGB X als erfüllt, führt bereits diese Auszahlung zu einem Zufluss der Rente. So entschied das FG Münster (Az. 5 K 1620/14 E).
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