+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das FG Münster entschied, dass der für die Privatnutzung eines im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gehaltenen Pkw bestehende Anscheinsbeweis durch weitere Fahrzeuge im Privatvermögen der Gesellschafter erschüttert werden kann (Az. 7 K 388/17).
Source: DATEV STeuer