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Das VG Münster hat den Antrag des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen abgelehnt, der Stadt Münster im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, erneut über die straßenrechtliche Beseitigung von E-Scootern zu entscheiden (Az. 8 L 219/22).
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