Das BMF hat die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt gegeben, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind (Az. IV D 4 – S 3225/00006/006/003).
Source: DATEV
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