Ein Flachdachgebäude falle lt. FG Hamburg nicht unter die begünstigende Drittel-Regelung, der umbaute Raum zwischen der eingezogenen Decke und dem Flachdach ist kein ausgebautes Dachgeschoss i. S. der Bewertungsrichtlinie (Az. 3 K 236/17).
Source: DATEV STeuer
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