Das VG Darmstadt hat den Eilantrag eines Grundstückseigentümers in der Stadt Offenbach am Main abgelehnt, in dem dieser sich gegen die Erhöhung der Grundsteuer für sein Grundstück gewandt hat (Az. 4 L 1004/19).
Source: DATEV STeuer
Das VG Darmstadt hat den Eilantrag eines Grundstückseigentümers in der Stadt Offenbach am Main abgelehnt, in dem dieser sich gegen die Erhöhung der Grundsteuer für sein Grundstück gewandt hat (Az. 4 L 1004/19).
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