Das VG Schleswig-Holsteinische hat entschieden, dass es für die Festsetzung erhöhter Hundesteuersätze nicht ausreichend sei, allein auf äußere Merkmale (wie Größe und Gewicht) abzustellen, um eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen vergleichbaren Hunderassen wie etwa Schäferhund oder Dogge zu rechtfertigen (Az. 4 A 86/15, 4 A 71/15).
Source: DATEV STeuer
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