Das VG Wiesbaden hat entschieden, dass mehrere Beitragsbescheide der Stadt Runkel an der Lahn, mit denen die Eigentümer von Grundstücken im Stadtgebiet zur Zahlung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen herangezogen wurden, rechtswidrig sind, weil die den Bescheiden zugrundeliegende Satzung rechtswidrig ist (Az. 6 K 454/22.WI, 6 K 455/22.WI).
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