Die Erhebung der Jagdabgabe nach dem rheinland-pfälzischen Landesjagdgesetz begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 8 A 10578/16).
Source: DATEV STeuer
Die Erhebung der Jagdabgabe nach dem rheinland-pfälzischen Landesjagdgesetz begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 8 A 10578/16).
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