+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Die Erhebung der Jagdabgabe nach dem rheinland-pfälzischen Landesjagdgesetz begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 8 A 10578/16).
Source: DATEV STeuer