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Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung 2019/1111 (Brüssel-IIb-Verordnung) über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vorgelegt (19/28681).
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