Das VG Cottbus hat der Klage von Eltern weitgehend stattgegeben, die von der Gemeinde Zeuthen die Erstattung der Kosten begehrt hatten, die sie in den Jahren 2012 bis 2015 für die Versorgung ihrer Tochter mit Frühstück, Mittagessen und Vesper in einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde an einen Essensversorger entrichtet hatten (Az. 8 K 2149/15).
Source: DATEV
Neueste Kommentare