Das BVerfG hat Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Zurückweisung dreier Befangenheitsanträge im Rahmen eines laufenden Kapitalanleger-Musterverfahrens nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten richteten, nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 2435/18, 1 BvR 908/19 und 1 BvR 2520/18).
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