Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen Vorschriften zur elektronischen Patientenakte und der Werbung für Versorgungsinnovationen richtete (Az. 1 BvR 619/20 und 1 BvQ 108/20).
Source: DATEV
Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen Vorschriften zur elektronischen Patientenakte und der Werbung für Versorgungsinnovationen richtete (Az. 1 BvR 619/20 und 1 BvQ 108/20).
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