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Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte nicht zur Entscheidung angenommen, da sie den gesetzlichen Darlegungsanforderungen nicht genügt. Im Ausgangsverfahren verfolgte die beschwerdeführende Reporterin unter anderem das Ziel, so vergütet zu werden, wie ihre männlichen Kollegen mit gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit (Az. 1 BvR 75/20).
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