+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das LG Frankfurt entschied, dass eine Pauschalreise auch kostenfrei storniert werden kann, wenn Reisende aus Angst vor Corona-Beeinträchtigungen zunächst vorsorglich stornieren und sich diese Beeinträchtigungen dann im Nachhinein bestätigt. Auch eine unerwünschte Umbuchung müssen sie dann nicht hinnehmen (Az. 3-06 O 40/20). Darüber berichtet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Source: DATEV