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Um für Gesellschaften auch in Bezug auf die diesjährige Prüfungssaison aussagekräftige Feststellungen hinsichtlich der Einhaltung von geldwäscherechtlichen Pflichten zu erhalten, stellt die BaFin die (vorläufigen) Erfassungsbögen bereit. Darauf weist die WPK hin.
Source: DATEV