Mit dem BMF-Referentenentwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen soll ein neuer § 4j EStG eingeführt werden, wonach konzerninterne Aufwendungen für Rechteüberlassungen nicht oder nur zum Teil abziehbar sind, wenn die Zahlung beim Empfänger aufgrund eines als schädlich einzustufenden Präferenzregimes (sog. „Lizenzbox“) nicht oder nur niedrig besteuert wird.
Source: DATEV STeuer
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