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Der vom BMJV veröffentlichte Referentenentwurf regelt die Verlängerung der Geltung der zunächst bis zum 31.12.2020 geltenden Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kammern und Kassen im Bereich der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung, der Bundesnotarordnung, der Wirtschaftsprüferordnung und des Steuerberatungsgesetzes während der COVID-19-Pandemie bis zum 31.12.2021.
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