Das BMF hat den fachlich mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten Entwurf einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts 2019 (ErbStR 2019) veröffentlicht. Stellungnahmen sind noch bis 24.01.2019 möglich (Az. IV C 7 – S-3715 / 17 / 10001 :001).
Source: DATEV STeuer
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