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Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Klimaschutzprogrammes 2030 sollen u. a. energetische Sanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden steuerlich gefördert werden. Welche Mindestanforderungen vorliegen müssen, wird durch die Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG) geregelt.
Source: DATEV STeuer