Begehrt ein Vater, der mit sieben Hunden in einem Haushalt lebt, ein Umgangsrecht mit seinem noch nicht zwei Jahre alten Kind, dürfen diese Umgangskontakte in Gegenwart eines oder mehrerer Hunde nicht unbeaufsichtigt sein. Die grundsätzliche Abwesenheit der Hunde ist dagegen nicht erforderlich, beschloss das OLG Frankfurt (Az. 1 UF 170/20).
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