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Der den Einwohnern der Regione autonoma Friuli Venezia Giulia auf den Kraftstoffpreis gewährte Nachlass verstößt für sich genommen nicht gegen die Energiebesteuerungsrichtlinie. Die EU-Kommission hat nicht dargetan, dass Italien eine Verbrauchsteuerermäßigung in Form der Erstattung der entrichteten Steuern eingeführt hätte. So entschied der EuGH (Rs. C-63/19).
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