Eltern haben Anspruch auf Entschädigung, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes Schulferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in der Schule ausgesetzt wird. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.
Source: DATEV
Eltern haben Anspruch auf Entschädigung, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes Schulferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in der Schule ausgesetzt wird. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.
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