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Die WPK hat sich gegen die Einführung eines besonderen elektronischen Postfachs für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer und ihre Berufsgesellschaften entschieden. Möchten diejenigen, die keinen Zugriff auf ein Anwalts- oder Steuerberaterpostfach haben, mit einem besonderen elektronischen Postfach am Rechtsverkehr teilnehmen, haben sie die Möglichkeit, ein besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) anzumelden.
Source: DATEV