+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der Rat der EU hat sich auf einen Vorschlag geeinigt, mit dem es den Mitgliedstaaten gestattet wird, bei der Mehrwertsteuer ermäßigte Steuersätze, besonders ermäßigte Steuersätze oder sogar Nullsteuersätze auf elektronische Veröffentlichungen anzuwenden; dadurch wird eine Harmonisierung von Mehrwertsteuervorschriften für elektronische und für physische Veröffentlichungen ermöglicht.
Source: DATEV STeuer