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Das BMF hat zu der Frage Stellung genommen, ob durch den Zuwendungsempfänger elektronisch an den Zuwendenden übersandte Zuwendungsbestätigungen als Zuwendungsnachweise i. S. d. § 10b EStG i. V. m. § 50 Abs. 1 EStDV anerkannt werden können und zum Sonderausgabenabzug berechtigen (Az. IV C 4 – S-2223 / 07 / 0012).
Source: DATEV STeuer