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Das LG Müchen I hat der BurdaForward GmbH untersagt, ohne wirksame Einwilligung der Verbraucher:innen Tracking-Cookies zur Auswertung des Nutzerverhaltens für Werbe- und Analysezwecke einzusetzen. Damit gab das Gericht einer Klage des vzbv teilweise statt (Az. 33 O 14766/19).
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