Das FG Hamburg hatte darüber zu befinden, ob befristet aufgestellte Container, die für Büro und Werkstattzwecke genutzt wurden, bewertungsrechtlich für Zwecke der Grundsteuer als Gebäude zu qualifizieren sind (Az. 3 K 95/15).
Source: DATEV STeuer
Das FG Hamburg hatte darüber zu befinden, ob befristet aufgestellte Container, die für Büro und Werkstattzwecke genutzt wurden, bewertungsrechtlich für Zwecke der Grundsteuer als Gebäude zu qualifizieren sind (Az. 3 K 95/15).
Source: DATEV STeuer
Neueste Kommentare