+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das SG Gießen hat im Verfahren um Eingliederungshilfe in Form eines persönlichen Budgets entschieden, dass es mit dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht vereinbar ist, den Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen des Fehlens einer Zielvereinbarung und einer entsprechenden Hilfeplanung abzulehnen (Az. S 18 SO 146/20 ER).
Source: DATEV