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Das LG Lübeck entschied, dass der Steuerberater seinen Mandanten darauf hätte hinweisen müssen, dass der vergünstigte Steuersatz nur einmal im Leben beansprucht werden kann. Das Gesetz regele dies eindeutig. Da er dies versäumt habe, müsse er in diesem Fall den Schaden von rund 220.000 Euro ersetzen (Az. 15 O 72/23).
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