Das BMF hat festgelegt, was für die Ermittlung des Aktiengewinns unter Einbeziehung von Verlusten und Gewinnen eines (Spezial-)Investmentfonds aus Options- und Termingeschäften zu beachten ist (Az. IV C 1 -S-1980-1 / 19 / 10082 :006).
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Das BMF hat festgelegt, was für die Ermittlung des Aktiengewinns unter Einbeziehung von Verlusten und Gewinnen eines (Spezial-)Investmentfonds aus Options- und Termingeschäften zu beachten ist (Az. IV C 1 -S-1980-1 / 19 / 10082 :006).
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