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Die offizielle Warnung des Auswärtigen Amtes vor nicht notwendigen touristischen Reisen ins Ausland mit Ausnahme bestimmter europäischer Staaten (sog. COVID-19 Reisewarnung) greift nicht in die Rechte deutscher Reiseveranstalter ein. Das entschied das OVG Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren (Az. 10 S 53/20).
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