Das VG Göttingen hat einen Eilantrag gegen die Schließung der Außenstelle der Grundschule Godehardschule (eine katholische Bekenntnisschule) am Standort Albrecht-von-Haller-Straße abgelehnt. Die Stadt Göttingen habe bei Erlass der Allgemeinverfügung im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts als kommunale Schulträgerin gehandelt (Az. 4 B 493/25).
Source: DATEV
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