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Das VG Ansbach hat den Eilantrag der Betreiber eines Studios zur Entfernung von Tätowierungen abgelehnt, trotz fehlender ärztlicher Approbation Laserentfernungen von Tätowierungen und Permanent-Makeup auch nach dem 31.12.2020 anzubieten (Az. AN 14 E 21.00061).
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