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Das VG Minden hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem ein Mitglied der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld diese zu einer Kündigung ihrer Mitgliedschaft im Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. noch im laufenden Jahr verpflichten lassen wollte (Az. 10 L 1046/20).
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