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Der an den Eigentümer einer in der Severinstraße in Köln gelegenen Wohnimmobilie gerichtete Abgabenbescheid auf Basis einer Satzung der Stadt Köln nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) ist rechtswidrig. Das entschied das VG Köln (Az. 8 K 3904/18).
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